E-Commerce-Gesetz in Österreich:
Was deine Website und dein Webshop wirklich brauchen

Aktualisiert am

Betreibst du in Österreich eine Firmenwebsite, einen Webshop oder bist du auf Social Media für dein Unternehmen unterwegs? Dann musst du dich mit dem E-Commerce-Gesetz (ECG) befassen. Keine Panik: Es geht vor allem darum, dass Kunden und Partner sofort sehen, wer du bist, wie sie dich erreichen und was beim Kaufen oder bei Aktionen auf deiner Seite gilt.

 

In diesem Leitfaden erkläre ich dir ohne Juristen-Deutsch, welche Angaben auf deiner Website stehen müssen, wann Werbung extra gekennzeichnet werden muss und was im Bestellprozess stimmen sollte. Für Webshops mit Privatkunden kommen noch zusätzliche Regeln aus dem Fernabsatzgesetz (FAGG) dazu - das sage ich dir gleich mit, damit du nichts verwechselst.

 

Der Text ist Teil meiner rechtlich zur Verfügung gestellten Informationen für Unternehmen mit Online-Präsenz und ersetzt keine persönliche Rechtsberatung. Im Zweifel gilt der Gesetzestext oder die Infos der WKO.

Was ist das
E-Commerce-Gesetz?

Das E-Commerce-Gesetz legt fest, welche Informationen du im Internet bereitstellen musst, wenn du gewerblich online unterwegs bist. Das betrifft nicht nur Shops, sondern auch Dienstleister mit Website, Apps oder einem Social Media Unternehmens-Profil.

 

Stell dir drei Ebenen vor:

  1. Grundinfos für jede gewerbliche Website (§ 5 ECG) – vor allem ein vollständiges Impressum (wer du bist, wo du erreichbar bist).
  2. Werbung und Aktionen (§ 6 ECG) – Banner, gesponserte Posts, Gewinnspiele, Rabattaktionen: klar als Werbung erkennbar machen.
  3. Online kaufen (§ 9 ECG) – der Bestellweg muss verständlich und nachvollziehbar sein.

 

Eine normale Unternehmensseite („Über uns“, Leistungen, Kontakt) braucht vor allem Ebene 1. Erst wenn du aktiv werbst oder verkaufst, kommen die anderen Punkte dazu.

 

Gesetz im Original: RIS. Ausführlich und aktuell: WKO.

Wer muss das
ECG beachten?

Kurz gesagt: Sobald du mit deinem Unternehmen im Netz Kunden gewinnen oder verkaufen willst, bist du betroffen - vom Handwerker mit einer einfachen Homepage bis zum Onlineshop.

  • Normale Firmenwebsite: Du musst erreichbar und transparent sein (Impressum). Das reicht in vielen Fällen.
  • Werbung & Aktionen: Sobald du z. B. Google-Ads schaltest, Kooperationen bewirbst („gesponsert“), Gewinnspiele machst oder Gutscheine verteilst, gelten zusätzliche Regeln: Klar erkennbar machen, dass es Werbung ist, und die Bedingungen leicht auffindbar halten.
  • Webshop: Kaufen Kunden direkt auf deiner Seite, muss der Ablauf von „in den Warenkorb“ bis „jetzt kaufen“ für jeden verständlich sein - inklusive einer Übersicht vor dem letzten Klick.
  • Nur per E-Mail verkaufen: Dann gelten andere, schmalere Regeln - der klassische Webshop-Teil des ECG greift so nicht.
  • B2B vs. B2C: Gegenüber anderen Unternehmen lassen sich manche Shop-Regeln vertraglich anders regeln. Gegenüber Privatkunden nicht - und dort kommt zusätzlich das Fernabsatzgesetz (FAGG) ins Spiel (z. B. Bestätigung der Bestellung per E-Mail).

Welches Recht gilt wenn
du auch ins Ausland verkaufst?

Hast du deinen Betrieb in Österreich, richtest du deinen Webauftritt in der Regel nach österreichischem Recht aus - auch wenn Besucher aus Deutschland oder anderen EU-Ländern kommen. Das ist die große Entlastung des „Herkunftslandprinzips“.

 

Verkaufst du grenzüberschreitend, können trotzdem noch Steuern, Verbraucherschutz oder Produktevorschriften im Zielland relevant werden. Für dein Impressum und die Gestaltung der Website in Österreich hast du aber meist ein klares Heimatgesetz - nicht 27 verschiedene.

Das Impressum
dein Pflichtprogramm

Im Gesetz heißt es nicht „Impressum“ – gemeint sind die Pflichtangaben nach § 5 ECG. In der Praxis bündelt man sie auf einer Seite „Impressum“ oder „Kontakt“.

 

Das Impressum muss von jeder Unterseite aus mit ein bis zwei Klicks, typisch ein Link „Impressum“ oder „Kontakt“ im Footer, erreichbar sein.

 

Ohne vollständiges Impressum riskierst du Bußgelder und teure Abmahnungen, ein häufiger Fehler bei KMUs und Startups.

Diese Angaben gehören
in dein Impressum

Wer du bist

  • Einzelunternehmer: Nachname und mindestens ein voller Vorname (nicht nur „Muster GmbH“ erfinden).
  • GmbH, KG usw.: Firma genau wie im Firmenbuch.

 

Wo du erreichbar bist

  • Echte Geschäftsadresse (kein Postfach allein) - damit Behörden und Gerichte dich zustellen können.
  • E-Mail und noch ein zweiter Weg für schnellen Kontakt: Telefon oder Kontaktformular. Nur E-Mail reicht nicht.
  • Webshop mit Privatkunden: Telefon und E-Mail sind Pflicht (Fernabsatzgesetz).

 

Was noch dazu kann

  • Firmenbuchnummer und -gericht (wenn du im Firmenbuch stehst)
  • UID-Nummer (wenn du eine hast)
  • Zuständige Behörde - oft die Gewerbebehörde; bei Banken, Versicherung usw. die jeweilige Fachaufsicht
  • Wirtschaftskammer / Berufsverband, Berufsbezeichnung
  • Kurzer Hinweis, welche Gesetze für dich gelten (z. B. Gewerbeordnung) und wo man sie nachliest (ris.bka.gv.at)

 

Alles auf einer Impressumsseite bündeln und von überall verlinken - nicht auf drei verschiedene Seiten verteilen.

 

Welche Angaben genau nötig sind, hängt auch von Gewerbeordnung und Unternehmensgesetzbuch ab – die WKO hat dazu eigene Leitfäden zu Impressumspflichten für Websites und E-Mails (inkl. Muster je Rechtsform).

Das ECG allein reicht nicht
diese Gesetze kommen oft dazu

Oft denkt man sich: „Impressum ist fertig, jetzt bin ich sicher.“ Dabei fehlen noch oft Angaben aus anderen Gesetzen – das ECG ist nur ein Teil des Puzzles:

  • Gewerbeordnung & Unternehmensgesetzbuch (UGB) – weitere Pflichten zu Name, Firma und Impressum je nach Rechtsform. Übersicht und Muster: Impressumsvorschriften für Websites und E-Mails (WKO).
  • Mediengesetz – wenn du mehr als nur Produkte zeigst, z. B. einen Blog mit Meinung: zusätzliche Angaben (Unternehmensgegenstand, Eigentümer, ggf. „Blattlinie“).
  • Fernabsatzgesetz (FAGG) – verkaufst du an Privatkunden im Webshop, kommen zusätzliche Informations- und Bestätigungspflichten dazu (z. B. vorvertragliche Infos, Bestellbestätigung, Widerruf). Das ist nicht dasselbe wie § 5–9 ECG. Ausführlich: Spezielle Informationspflichten im Fernabsatz B2C (WKO).

 

Alles Wichtige gehört auf deiner eigenen Website – nicht nur in einem WKO-Verzeichnis oder auf Facebook. Ein Link zum Firmen A-Z kann ergänzen, ersetzt aber kein vollständiges Impressum auf deiner Domain.

Preise, Rabatte und Gewinnspiele
so bleibst du transparent

Du musst nicht zwingend Preise online zeigen. Wenn du sie zeigst, müssen sie allerdings klar lesbar sein:

  • Brutto oder Netto? Umsatzsteuer angegeben?
  • Versandkosten im Preis oder extra?

 

Verkaufst du an Privatkunden, müssen Endpreise inkl. USt. sein (Preisauszeichnungsgesetz).

 

Rabatte, Gutscheine, Gewinnspiele: Klar sagen, worum es geht, und die Teilnahmebedingungen leicht findbar machen (eigener Link „Teilnahmebedingungen“ reicht).

Werbung allgemein: Wenn etwas wie ein normaler Beitrag aussieht, aber bezahlt ist, kennzeichnen: „Anzeige“, „Werbung“ oder „Gesponsert von …“.

Werbung, Banner
und Social Media

Eine schlichte Firmenwebsite mit Team-Foto und Leistungsbeschreibung ist keine Werbung im Sinne des Gesetzes - dafür brauchst du vor allem das Impressum. Rechtliche Grundlage dazu: § 6 ECG (kommerzielle Kommunikation).

 

Anders ist es, wenn du aktiv verkaufen willst:

  • Google- oder Facebook-Ads
  • Gesponserte Posts oder Kooperationen mit anderen Marken
  • Gewinnspiele, Rabattcodes, Gratis-Zugaben

 

Dann muss jeder sofort erkennen, dass das Werbung ist. Und wer dahintersteckt, muss klar sein (oder über dein Impressum erreichbar).

 

Betreibst du eine Seite, auf der fremde Werbung läuft, musst du Werbung und eigenen Inhalt optisch trennen.

 

Merksatz für KMUs:

  • Informationsseite = Impressum
  • Alles, was Kunden zum Kaufen animiert = extra sauber kennzeichnen.

Webshop: Der Weg
bis zur Bestellung

Kaufen Kunden auf deiner Website, gelten die Informationspflichten für den Vertragsabschluss nach § 9 ECG. Der Ablauf muss für Laien verständlich sein:

  1. Schritte erklären - Warenkorb, Adresse, Zahlung, Bestätigung: nichts versteckt, kein überraschender Extra-Schritt.
  2. Übersicht vor dem Kauf - Was kostet was, Versand, Gesamtsumme - bevor sie auf „Jetzt kaufen“ klicken.
  3. Fehler korrigieren - „Zurück“, Menge ändern, Artikel löschen muss ohne Support-Hotline gehen.
  4. Sprache - in welcher Sprache der Vertrag zustande kommt, kurz angeben.

 

Bei Privatkunden (B2C) brauchst du zusätzliche Regeln aus dem Fernabsatzgesetz - z. B. viele Infos vor dem Kauf und eine Bestätigung der Bestellung per E-Mail (dauerhaft speicherbar). Das steht im ECG für den Bestellablauf nicht so detailliert - deshalb beide Themen prüfen, wenn du an Endkunden verkaufst.

 

Bei einem reinem B2B Webshop sind manche Shop-Pflichten verhandelbar, trotzdem gilt: Impressum und saubere AGB bleiben sinnvoll.

Geoblocking und Vertragstext
nach der Bestellung

Neben Impressum und Checkout gilt im EU-Shop noch etwas, das viele übersehen: faire Behandlung von Kunden aus anderen EU-Ländern und Transparenz zum Vertragstext nach dem Kauf.

 

Geoblocking (EU-Verordnung)

Die Geoblocking-Verordnung verbietet grundsätzlich, Kunden aus anderen EU-Staaten ohne sachlichen Grund schlechter zu behandeln – z. B. durch Sperren des Shops, andere Preise nur wegen der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes, oder Zahlungsarten, die für Ausländer nicht funktionieren.

 

Zulässig sind z. B. unterschiedliche Bruttopreise wegen unterschiedlicher Umsatzsteuer im jeweiligen Land oder echte Mehrkosten (Versand in ein anderes Land). Nicht zulässig ist pauschale Diskriminierung „nur weil du aus Deutschland bist“.

 

Vertragstext nach der Bestellung (§ 9 ECG)

§ 9 ECG verlangt zusätzlich zur Übersicht vor dem Klick auf „Jetzt kaufen“, dass Kunden wissen:

  • ob der Vertragstext nach Vertragsabschluss gespeichert wird, und
  • wie sie später wieder Zugang zu diesem Text bekommen (z. B. Bestellbestätigung per E-Mail, PDF, „Meine Bestellungen“ im Kundenkonto).

 

In der Praxis: Bestellbestätigung mit allen wesentlichen Vertragsinhalten, AGB und Widerrufsbelehrung (bei B2C zusätzlich über das Fernabsatzgesetz (FAGG)) dauerhaft abrufbar halten. Das ist mehr als nur eine hübsche Danke-Seite.

AGB im Online-Shop
was du beachten musst

Du musst keine AGB haben. Nutzt du welche, müssen Kunden sie speichern und ausdrucken können - am besten als PDF, im Footer und im Checkout verlinkt. Das gilt für B2B und B2C gleichermaßen, sobald AGB verwendet werden.

 

Die Bestell-Informationspflichten im Webshop sind gegenüber Unternehmenskunden teils vertraglich anders regelbar - bei Privatkunden nicht.

Was passiert
wenn etwas fehlt?

Fehlende oder falsche Angaben können als Verwaltungsübertretung bis 3.000 Euro Strafe nach sich ziehen. Oft bekommst du vorher die Chance, innerhalb einer Frist nachzubessern.

 

Abmahnungen von Mitbewerbern wegen unlauterem Wettbewerb sind dabei weit höher: Anwalts- und Vertragsstrafkosten können die Behördenstrafe schnell übersteigen.

 

Deshalb nach jedem Shop-Relaunch, jeder neuen Rechtsform oder Webshop-Umzug: Impressum und Checkout noch einmal durchgehen damit du sicher bist.

Deine Checkliste
in 5 Minuten

◯ Impressum von jeder Seite in 1-2 Klicks erreichbar

◯ Name/Firma und echte Adresse stimmen mit Firmenbuch/Gewerbe überein

◯ E-Mail + Telefon oder Kontaktformular; Webshop mit Privatkunden: Telefon und E-Mail

◯ UID, Firmenbuch, Kammer/Behörde - wenn auf dich zutreffend

◯ Preise (falls angezeigt): inkl. USt. bei Privatkunden, Versand klar

◯ Werbung & Gewinnspiele klar gekennzeichnet, Bedingungen verlinkt

◯ Webshop: Übersicht vor Kauf, Fehler korrigierbar, Ablauf verständlich

◯ Privatkunden-Webshop: zusätzlich Fernabsatzgesetz (FAGG) prüfen

◯ AGB als PDF verlinkt (falls du AGB nutzt)

◯ Hinweis, ob der Vertragstext nach der Bestellung gespeichert wird und wie Kunden ihn wiederfinden

◯ Kein pauschales Geoblocking

Häufige Fragen zum
E-Commerce Gesetz

Ja, sobald du gewerblich eine Website oder Business-Profile online hast. Auch ohne Shop brauchst du die Grundangaben (wer, wo, wie erreichbar).

Nein. Du brauchst E-Mail plus Telefon oder ein Kontaktformular. Im Webshop mit Privatkunden zusätzlich Telefon und E-Mail.

Nein, nicht zwingend. Wenn du Preise zeigst, müssen sie klar und bei Privatkunden inkl. Umsatzsteuer sein.

Ja, für gewerbliche Auftritte. Mindestens verlinken oder angeben, wo dein vollständiges Impressum steht.

Das ECG regelt vor allem Transparenz (Impressum, Werbung, Bestellweg). Das Fernabsatzgesetz kommt dazu, wenn du an Privatkunden online verkaufst – z. B. Bestellbestätigung und Widerrufsinfos.

Ja, du musst nach § 9 ECG transparent machen, ob der Vertragstext nach dem Abschluss gespeichert wird und wie Kunden ihn wieder abrufen können. Üblich sind Bestellbestätigung per E-Mail (mit PDF) oder ein Kundenkonto. Bei B2C kommen zusätzlich Pflichten aus dem FAGG hinzu.

Grundsätzlich darfst du EU-Kunden aus anderen Mitgliedstaaten nicht ohne sachlichen Grund schlechter behandeln (z. B. Shop sperren oder andere Preise nur wegen des Wohnsitzes). Unterschiedliche Bruttopreise wegen unterschiedlicher Umsatzsteuer sind oft zulässig. Details erklärt die WKO zum Geoblocking-Verbot.

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